capilla® und die Neue Corona-Schutzverordnung

3G-Regelung für Besucher in unserem Haus & 2G Plus für Besucher aus Risikogebieten

aufgrund der aktuell in NRW geltenden Corona-3G-Regelung, bitten wir Sie, bei einem Besuch in unserem Hause die erforderlichen Dokumente bereitzuhalten und sich an die Vorschriften zu halten.

Auf diese wird auch am Eingang zur Firma capilla nochmal hingewiesen.

Das bedeutet, dass bei Betreten entweder das Impfzertifikat einer vollständigen Coronaimpfung, eine offizielle, gültige Genesungsbescheinigung oder ein negativer Coronatest eines offiziellen Testzentrums, nicht älter als 24 Stunden, vorzulegen ist. Dieses wird entsprechend der Datenschutzverordnung ordnungsgemäß dokumentiert.

Für Besucher aus Corona-Risikogebieten (entsprechend der aktuellen Liste des RKIs) gilt die 2G Plus-Regelung. Dies bedeutet, dass aus solchen Regionen nur geimpften und genesenen Personen der Zutritt gewährt wird, die außerdem einen negativen Test eines offiziellen Testzentrums vorlegen können.

In jedem Fall ist der Haupteingang zu nutzen, um eine Überwachung und Dokumentation möglich zu machen.

Wir bitten um Ihr Verständnis und freuen uns auf Ihren Besuch!

Ihr capilla-Team
take care / stay home – stay safe